Heute ein Gastbeitrag von arbeitsrechte.de

Jeden Tag surfen Menschen mit ihren Smartphones im Internet. So tauschen sie Nachrichten, Fotos und Videos mit ihren Freunden aus und nutze

n soziale Netzwerke. Die einen haben es in diesem weitgehend anonymen Netz leicht, andere Nutzer zu beschimpfen und zu belästigen. Cybermobbing kann jeden von uns treffen.

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Was ist Cybermobbing?

Cybermobbing liegt vor, wenn Einzelpersonen oder Gruppen andere bewusst über einen längeren Zeitraum hinweg durch elektronische Kommunikationsmittel systematisch schikanieren, bedrohen, einschüchtern oder ausgrenzen. Zu diesen elektronischen Mitteln gehören unter anderem:

  • Smartphones
  • PCs
  • Laptops
  • Tablets

Cybermobbing kann Handlungen beinhalten, die gegen das Gesetz verstoßen. Beleidigungen über das Internet, soziale Netzwerke oder Mobiltelefone oder die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten sind strafbar. In der digitalen Welt ist es genauso falsch, einen anderen Menschen zu beleidigen oder auf irgendeine Art zu „attackieren“ wie im wirklichen Leben. Die Kommunikationskanäle sind nichts anderes als sogenannte Mittel zur Begehung von Straftaten.

Was kann man tun, um einen Angriff zu vermeiden?

Für Internet-Kommunikationsdienste herrschen im Prinzip die gleichen rechtlichen Regeln wie im „wahren Leben.“ Unter Strafe stehen sowohl schwere Beleidigungen, Bedrohungen und Belästigungen als auch die Missachtung von Persönlichkeitsrechten durch die unbefugte Verbreitung von Fotos oder Filmen. Es gibt durchaus wirksame Gegenmaßnahmen, aber in diesem Fall muss schnell gehandelt werden, um zu verhindern, dass Gerüchte oder rufschädigende Fotos und Videos noch weiter in die Öffentlichkeit gelangen.

Wie kann man konkret vorgehen?

  1. Dokumentieren Sie den Zwischenfall. Protokollieren Sie alle Einzelheiten bezüglich des Täters und des Weges, über den die Belästigung erfolgt ist.  Machen Sie Screenshots der anstößigen Botschaften und speichern Sie E-Mails und Nachrichten mit beleidigenden Äußerungen.
  2. Kontaktieren Sie den Betreiber. Teilen Sie dem Betreiber der Plattform, auf der das Cybermobbing stattgefunden hat, die Vorkommnisse mit. Beschreiben Sie so viele Details wie nur möglich. Der Betreiber ist zur Entfernung der betreffenden Verleumdungen von seiner Seite verpflichtet.
  3. Bei massiven Beleidigungen und Drohungen sowie bei schweren Verletzungen der Persönlichkeitsrechte ist es möglich, Strafanzeige gegen den oder die Täter zu erstatten. Die Geschehnisse müssen im Hinblick auf die Weitergabe an die Polizei so gut wie möglich dokumentiert werden.

Wie können Sie sich vor Cybermobbing schützen?

In der folgenden Tabelle finden Sie hilfreiche Tipps zum Thema “Schutz vor Cybermobbing”:

Was sollte man machen?Wie kann man dies erreicht werden?
Geben Sie nicht zu viel von sich preis!Ihr Wohnort, Ihr Arbeitsplatz, Ihre Handynummer und Ihr Passwort sind in jedem Fall geheim zu halten und sollten im Internet nicht veröffentlicht werden.
Überdenken Sie, bevor Sie etwas ins Internet stellen!Sobald Sie es einmal im Internet veröffentlicht haben, ist es nicht mehr leicht zu entfernen. Sollten Sie ein Foto von sich selbst posten, wählen Sie eines, auf dem Sie nicht eindeutig zu erkennen sind. Bei der Veröffentlichung eines Fotos von Freunden ist die Zustimmung der Betroffenen einzuholen.
Bleiben Sie misstrauisch!Fügen Sie nur jene zu Ihrer Freundesliste hinzu, die Sie auch persönlich kennen. Einige Mitglieder der Gemeinschaft erzählen nicht immer die Wahrheit über sich selbst.
Geben Sie Cybermobbing keine Chance!Halten Sie sich aus Online-Diskussionen heraus und beteiligen Sie sich nicht, um andere online zu schikanieren. Wenn Sie Zeuge eines Mobbingangriffs werden, helfen Sie dem Opfer.

 

Weitere Hilfen und Tipps:

 

Sind strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten?

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Wie Cybermobbing geahndet wird, hängt immer davon ab, wie es genau abläuft. Meist muss der Täter schon bei einer einfachen Beleidigung mit Geldstrafen rechnen. In besonders schweren Fällen von Belästigung sind aber auch Haftstrafen möglich. Das Höchststrafmaß beträgt für die geschilderte Belästigung drei Jahre. Bei Erpressung gibt es sogar fünf Jahre. Auch derjenige, der sich nach § 201a StGB strafbar macht, indem er rufschädigende Fotos macht oder verschickt, weckt das Interesse der Staatsanwaltschaft.

In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.  In Abhängigkeit von der Tragweite und der Art der Belästigung handelt es sich um einen Straftatbestand, der entsprechend geahndet wird. Im Strafgesetzbuch werden Beleidigungen, Verleumdungen und Drohungen, typische Bestandteile von Cybermobbing, als Verstöße gegen das Gesetz angesehen und können mit Strafen von bis zu 180 Tagen geahndet werden.

Wird beispielsweise ein Konto im Zuge einer Belästigung gehackt und ohne das Einverständnis des Inhabers genutzt, handelt es sich um ein unrechtmäßiges Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem. Dies kann sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden.

“Manche Wahrheiten sollen nicht, manche brauchen nicht, manche müssen gesagt werden.” (Wilhelm Busch, 1832-1908)

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Danke für diese Klarstellung.

Ja, längst nicht alles, was scheinbar Spaß macht, ist wirklich spaßig. Manches ist gemein und gefährlich. Auch lästern ist viel mehr als ein Zeitvertreib, eine Dummheit, ein schlechter Teamkitt. Auch Lästern ist wie Cybermobbing strafbar. Lesen Sie hierzu: „Lästern – Geht gar nicht!„.

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